Sie haben eine Ladung zum Strafantritt erhalten? Dann sollten Sie sich innerhalb der üblichen Geschäftszeiten in der Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen stellen. Diese sind werktags von 07.30 - 15.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass Sie gültige Ausweispapiere sowie die Ladung zum Strafantritt bei sich führen, um eine reibungslose Aufnahme zu gewährleisten.
Stellen Sie sich möglichst nicht alkoholisiert oder unter Einfluß von Betäubungsmitteln zum Strafantritt!
Falls Sie zum Zeitpunkt der Inhaftierung in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen oder selbständig tätig sind, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Arbeitsvertrag
- Gültige Ausweispapiere (bei Ausländern Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis)
- Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Bei Selbständigen: Gewerbeanmeldung und Auskunft in Steuersachen / Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
Wenn die Arbeitsstelle nur ungünstig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, kann auch die Genehmigung für einen PKW erteilt werden. Diesen bringen Sie aber bitte nicht zum Strafantritt mit, da er im Falle einer Nichtgenehmigung wieder von hier entfernt werden muss. Dennoch bringen Sie bitte Ihren gültigen Führerschein, den Fahrzeugschein des PKW, die Versicherungspolice sowie den Steuerbescheid mit. Nach erfolgter Aufnahme legen Sie diese Papiere in der Anstalt dem Büro für freie Beschäftigungsverhältnisse vor. Dort wird dann mit der Prüfung Ihres Arbeitseinsatzes begonnen. In der Regel erfolgt eine Entscheidung nach ca. 3-4 Wochen.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Arbeit während der Haft? Kontaktieren Sie bitte das Büro für freie Beschäftigungsverhältnisse (Tel.: 02841 96973-520).
Bei anderweitigen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel.: 02841 96973-0).