Die Aufgaben unserer Behörde ergeben sich in erster Linie aus dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG NRW). Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Der offene Vollzug ist die Vollzugsform für diejenigen Gefangenen, deren Unterbringung unter geringeren Sicherheitsvorkehrungen erfolgen kann.
Förderung der sozialen Kontakte, Vermittlung in eine geregelte Arbeit sowie allgemeine und deliktspezifische Behandlungsmaßnahmen dienen als Grundlage für ein geordnetes und straffreies Leben nach der Entlassung. Zu diesen Maßnahmen, die auf die besonderen Bedürfnisse der Gefangenen ausgerichtet sind, zählen insbesondere:
- Schulische und berufliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
- zielgerichtete qualifizierte Beschäftigung sowie arbeitstherapeutische Maßnahmen,
- soziale Trainingskurse und soziale Hilfen,
- Anti-Gewalt-Trainingskurse,
- psychologische und psychotherapeutische Einzel- und Gruppengespräche,
- deliktorientierte Behandlungsgruppen,
- Suchtberatung, Informationsveranstaltungen zum Thema "Sucht",
- Schuldenregulierung, Informationen zur Vermeidung von Schuldenfallen,
- Konflikt- und Stressbewältigungstraining,
- familien- und beziehungsorientierte Gesprächsgruppen,
- Heranführung an eine sinnvolle Freizeitgestaltung.
Für die Erfüllung der Aufgaben werden Bedienstete unterschiedlichster Berufsgruppen benötigt.