Hinweisschild Wegweiser Berufsleben

Gefangene sind nach dem Strafvollzugsgesetz NRW verpflichtet, eine ihren körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit auszuüben. Und dies nicht ohne Grund: berufliche Fähigkeiten zu erhalten oder zu erwerben sowie das Interesse an geregelter Arbeit zu wecken, ist ein wesentlicher Baustein, um die Chance auf eine straffreie Lebensführung zu erhöhen.

Aus der Arbeitspflicht für die Gefangenen erwächst für die Justizvollzugsanstalt die Verpflichtung, entsprechende Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen.

Für geeignete Gefangene besteht neben der Beschäftigungsmöglichkeit innerhalb der Anstalt auch die Möglichkeit, einer Beschäftigung außerhalb der Anstalt ohne Beaufsichtigung durch Vollzugsbedienstete nachzugehen. Gefangene können sich so mit den Ansprüchen der Wirtschaft messen und erhalten ein weiteres Erprobungsfeld für die Zeit nach der Haft.

Nachfolgend eine Übersicht der hiesigen Beschäftigungsmöglichkeiten:

Schulische und berufsbildende Maßnahmen (extern)
  • Sprachkurse
  • Liftkurse
  • Erwerb von Schulabschlüssen
  • Berufsausbildung
  • Studium
  • Qualifizierungsmaßnahmen
Arbeitsmaßnahmen (extern)
  • Freies Beschäftigungsverhältnis / Selbstbeschäftigung
  • Kommandoarbeit
Arbeitsmaßnahmen (intern)
  • Arbeitstherapeutische Maßnahmen (ATM):
    • Gartengestaltung und Gartenpflege
    • Fahrradwerkstatt
    • Kreativ-Werkstatt
    • Holzwerkstatt
    • Frühstücks- und Getränkeservice für Bedienstete und Besucher
    • Bücherwart
    • Hausarbeiter
    • Hauswerkstatt Elektriker, Schlosser, Schreiner
    • Hofkolonne
    • Küche
    • Kammer
    • Sportwart
    • Desinfektion